Kärntner Reparaturbonus bis Ende März 2022 verlängert

Ab 1. Jänner 2022 sollte es einen bundesweiten Reparaturbonus geben, doch das Projekt verzögert sich. Zuerst müsse auf Bundesebene eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes auf Schiene gebracht werden. „Daher verlängern wir den Kärntner Reparaturbonus vorerst bis Ende März 2022. Ich hoffe, dass bis dahin die bundesweite Fördermaßnahme umgesetzt wird“, informiert Umwelt-Landesrätin Sara Schaar.

2021 fast 90 Anträge pro Woche

Den Kärntner Reparaturbonus gibt es seit Juli 2020. Mehrmals wurde seitdem das Budget dafür aufgestockt und die Aktion verlängert, denn die Nachfrage ist enorm. „Die Gesamtfördersumme von Juli 2020 bis Ende Dezember 2021 beträgt rund 450.000 Euro. Mit den eingesetzten Mitteln konnten wir erreichen, dass wertvolle Ressourcen geschont wurden, weniger gefährliche Abfälle verursacht wurden und Energie effizienter eingesetzt wurde“, so Schaar. Im Jahr 2021 wurden 4.584 Reparaturbonus-Anträge gestellt, das sind fast 90 pro Woche. Mit Abstand am häufigsten wurden Mobiltelefone repariert, auf Platz 2 lagen Kaffeemaschinen und darauf folgten Waschmaschinen bzw. Wäschetrockner.

Wertschöpfung bleibt in Kärnten

Bis vorerst Ende März 2022 kann man sich den Kärntner Reparaturbonus also noch abholen: Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten – maximal 100 Euro – rückerstattet. Ausgenommen sind Kühl- und Tiefkühlgeräte. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein. Dort sind bereits über 130 Reparaturbetriebe in Kärnten zu finden. Der Kärntner Reparaturbonus ist daher nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, sondern durch ihn werden auch Beschäftigungsimpulse in Kärnten gesetzt, so Schaar.
Informationen zum Kärntner Reparaturbonus: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31